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1.2 Erläuterung Die Wetterechheit eines Systemes ist von den eingesetzten Pigmenten abhängig. Aus den Angaben der Pigmenthersteller kann die für uns notwendige Stabilität entnommen werden. Diese Prüfung wird als Einzelprüfung nicht durchgeführt. Als Ersatz dient die Freibewitterung in Florida. | TIGERWERK Lack- und Farbenfabrik Qualitätswesen Prüfanweisung Wetterechtheit PA 20 1. Übersicht 1.1 Prüfnorm DIN 54001 1.2 Prüfmittel Freibewitterung Florida 1.2 Erläuterung Die Wetterechheit eines Systemes ist von den eingesetzten Pigmenten abhängig. Aus den Angaben der Pigmenthersteller kann die für uns notwendige Stabilität entnommen werden. Diese Prüfung wird als Einzelprüfung nicht durchgeführt. Als Ersatz dient die Freibewitterung in Florida. 2. Arbeitsanweisung 2.1 Kurzbeschreibung des Verfahrens 2.2 Interne Prüfung Keine 2.3 Externe Prüfung Keine 2.4 Anforderungen Mindestens Wetterechtheit 4 der 5 stufigen Skala 2.5 Prüfungsdurchführung für interne Abprüfung 3. Prüfintervalle 3.1 Erstprüfung Es dürfen nur Pigmente zum Einsatz kommen die die Mindestforderung von Wetterechtheit 4 erfüllen. 3.1 Wiederholungsprüfung Diese Prüfung wird im Zuge der jährlichen Wiederholungsprüfung über die GSB -Zulassung durchgeführt. Als Messunterlagen sind die Ergebnisse von der Floridaprüfung und die sich daraus ergebenden Farbtonabweichungen zu nehmen. Zugelassen von Ausgabedatum Änderungszustand Ordner-Nummer Seite Ing. Holzberger März 1994 00 zu HQ 03 - 18 1 2 TIGERWERK Lack- und Farbenfabrik Qualitätswesen Prüfanweisung Wetterechtheit PA 20 4. Auswertung Siehe Ergebnisse der Floridaprüfung. 5. Verantwortlichkeit 5.1 Erstprüfungen Die Internen Prüfungen werden vom Laborleiter oder in dessen Abwesenheit von dessen Stellvertreter an den mit der Prüfung vertrauten Laboranten weitergegeben. Die Ergebnisse sind an Sie in der oben angeführtren Reihenfolge zu übermitteln. Bei negativen Ergebnissen darf das Produkt nicht für den Verkauf zugelassen werden. Es ist die Rezeptur dem entsprechend zu verbessern. 5.2 Wiederholungsprüfungen Die Prüfergebnisse sind dem zuständigen Laborleiter oder in dessen Abwesenheit seinem Stellvertreter zu übermitteln um wenn notwendig nachfolgende Schritte einzuleiten. Bei einem negativen Eregebnis ist die Sperre des Produktes durch die QS und die .